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ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN

In den vorliegenden allgemeinen Bedingungen werden die folgenden Begriffe, auch diejenigen, die im Plural bzw. im Singular deklariert sind, in der folgenden Bedeutung verwendet.
  1. Batterytester: der Benutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Teil von Flamec B.V., gegründet am Gildenweg 20, 7021BR in Zelhem, eingetragen im Handelsregister unter der Handelskammernummer (KvK) 53834275.
  2. Vertragspartner: jede natürliche oder juristische Person, mit der Batterytester einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.
  3. Parteien: Batterytester und der gemeinsame Vertragspartner.
  4. Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen Batterytester und dem Vertragspartner, durch der sich Batterytester gegen Entgelt verpflichtet hat, Produkte zu verkaufen und zu liefern.
  5. Produkte: Alle Angelegenheiten, die Batterytester im Rahmen der Vereinbarung an den Vertragspartner zu liefern hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Batterieprüfgeräte, einschließlich Zubehör, sowie Kabelkomponenten, die separat geliefert werden können.
  6. Schriftlich: Schriftliche Kommunikation, Kommunikation per E-Mail oder andere Kommunikationsmittel, die mit Blick auf den aktuellen Stand der Technik und der gängigen Meinung zu der ersteren vergleichbar sind.

ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für jedes Angebot von Batterytester und für jede getroffene Vereinbarung.
  2. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, unabhängig von der Bezeichnung, wird ausdrücklich abgelehnt.
  3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur in ausdrücklicher, schriftlicher Form abgewichen werden. Wenn und soweit das, was von den Parteien schriftlich ausdrücklich festgestellt wird, von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gilt, was Parteien ausdrücklich schriftlich erklärt haben.
  4. Die Aufhebung oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung als solche berührt nicht die anderen Bestimmungen. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig zu konsultieren, um eine Ersatzvereinbarung hinsichtlich der betroffenen Klausel zu treffen. Zweck und Inhalt der ursprünglichen Bestimmung werden hierbei so weit wie möglich eingehalten.

ARTIKEL 3. | ANGEBOTE UND ANNAHME VON VEREINBARUNGEN

  1. Der Verkauf der Produkte erfolgt zu den Preisen, die in der Preisliste von Batterytester an den Vertragspartner angegeben sind, unter der Bedingung, dass, wenn ein konkretes Angebot von Batterytester der Bestellung des Vertragspartners einschließlich der Preise vorausgeht, der Verkauf gegen die Preise, die in einem solchen Angebot aufgeführt sind.
  2. Preise in Preislisten, wie sie in Abschnitt 1 vorgesehen sind, gelten für die in der ausdrücklich angegebenen Dauer oder Periode. In Ermangelung einer solchen Frist oder Periode ist die Preisliste gültig, bis der Batterietester die Preisliste widerruft oder ersetzt. Batterytester kann die in der Preisliste genannten Preise auch für noch nicht von Batterytester bestätigte Bestellungen des Vertragspartners widerrufen.
  3. Batterytester behält sich jederzeit das Recht vor, seine Preise zu ändern, unter der Bedingung, dass Preisänderungen keine bereits abgeschlossenen Verträge beeinflussen.
  4. Jede Vereinbarung kommt erst in dem Moment zustande, in dem die Bestellung des Vertragspartners von Batterytester per E-Mail bestätigt wird, auch wenn der Bestellung des Vertragspartners ein konkretes Angebot von Batterytester vorausgegangen ist.
  5. Der Vertragspartner kann keine Rechte aus einem Angebot von Batterytester ableiten, das einen offensichtlichen Irrtum oder Fehler enthält.
  6. Falls der Vertragspartner die Vereinbarung im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person abschließt, erklären sie sich durch die Annahme der Vereinbarung dazu ermächtigt. Der Vertragspartner haftet neben dieser (juristischen) Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

ARTIKEL 4. | LIEFERUNG DER PRODUKTE

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders bestimmt, erfolgt die Lieferung der Produkte ab Werk gemäß der jeweils aktuellsten Version von Incoterms. Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte wird in dem Moment auf den Vertragspartner übertragen, in dem Batterytester die Produkte dem Vertragspartner zur Verfügung stellt.
  2. Ungeachtet der Bestimmung im vorhergehenden Abschnitt können die Parteien im Fall ab Werk vereinbaren, dass Batterytester für den Transport sorgen wird. Das Risiko der Lagerung, Beladung, Beförderung und Entladung wird in diesem Fall auch an den Vertragspartner gehen.
 
  1. Bei Versand werden die Produkte an die vom Vertragspartner angegebene Lieferadresse geliefert. In Ermangelung einer Lieferadresse wird die Rechnungsadresse als Lieferadresse angegeben. Im Falle einer Weiterleitung wird Batterytester die Versandart der Produkte bestimmen.
  2. Batterytester bestimmt zu jeder Zeit, wie die Produkte verpackt werden.
  3. Falls die festgelegte Lieferfrist überschritten wird, hat der Vertragspartner unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 5 nie das Recht, die Annahme der Produkte zu verweigern oder die Begleichung der ihnen aufgrund der Vereinbarung gegenüber Batterytester geschuldeten Beträge zu verweigern.
  4. Wenn es aufgrund eines Umstandes, der dem Vertragspartner zuzurechnen ist, nicht möglich war, die Produkte zu liefern, wird Batterytester die Produkte auf Risiko und Kosten des Vertragspartners lagern, unbeschadet der Verpflichtung des Vertragspartners zur Begleichung der geschuldeten Beträge durch ihn an Batterytester wegen der Vereinbarung. Die zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit dem hier nicht erfolgten Empfang durch den Vertragspartner, wie zusätzliche Lieferkosten und Lagerkosten, anfallen, trägt der Vertragspartner. Falls die Lagerkosten nicht ausreichend ermittelt werden können, werden sie von Batterytester in angemessener Weise festgelegt.
  5. Falls es aufgrund eines Umstandes, der dem Vertragspartner zuzurechnen ist, unmöglich war, die Produkte zu liefern, akzeptiert der Vertragspartner die Produkte in zweiter Instanz noch innerhalb einer von Batterytester zu bestimmenden angemessenen Frist, andernfalls ist Batterytester zum Rücktritt der Vereinbarung berechtigt, während der Vertragspartner verpflichtet ist, die von ihnen geschuldeten Beträge an Batterytester aufgrund der Vereinbarung zu bezahlen, einschließlich der zusätzlichen Kosten, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben.

ARTIKEL 5. | LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Batterytester verpflichtet sich, die Lieferbedingungen einzuhalten, die er gegenüber dem Kontrahenten eingegangen ist. Diese Bedingungen können jedoch niemals als fatale Fristen betrachtet werden. Der Verzug von Batterytester wird frühestens wirksam, nachdem der Vertragspartner Batterytester über seinen Verzug formell benachrichtigt hat, in der eine angemessene Frist für die Erfüllung angegeben ist und Batterytester bleibt nach Ablauf der Frist weiterhin in Verzug.
  2. Wenn Batterytester auf Informationen angewiesen ist, die der Vertragspartner für die Durchführung der Vereinbarung zu liefern hat, beginnen die Lieferfristen nicht vor dem Beginn, nachdem Batterytester diese Informationen erhalten hat.
  3. Im Falle des Verzugs von Batterytester, wie in Abschnitt 1 vorgesehen, hat der Vertragspartner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner eine weitere Entschädigung als Rückerstattung oder Erlass des festgesetzten Preises im Verhältnis zum nicht gelieferten Teil des Vertrags verlangen kann im Rahmen der Vereinbarung als Folge des Ausfalls.   
ARTIKEL 6. | BESONDERE VERPFLICHTUNGEN FÜR VERTRIEBSPARTNER
  1. Batterytester garantiert dem Vertragspartner als Wiederverkäufer die gleichbleibende, bewährte Qualität der gelieferten Produkte. Der Vertragspartner, der als Wiederverkäufer der Produkte handelt, trägt die Verantwortung dafür, seine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Endkunden zu erfüllen. Unbeschadet des Vorstehenden in diesem Abschnitt erfolgt der Weiterverkauf an Käufer des Vertragspartners auf eigenes Risiko und auf Kosten des Vertragspartners.
  2. Eine Zusammenarbeit zwischen dem Vertragspartner und Batterytester ist niemals exklusiv, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes bestimmt. Batterytester hat das Recht, mehrere Vertragspartner ohne geografische Einschränkungen zu beauftragen.
  3. Batterytester räumt dem Vertragspartner das Recht ein, den Markennamen Batterytester („Batterytester“) und deren Logos zu verwenden, jedoch nur im Umfang und für die Dauer der Nutzung im Rahmen der Weiterveräußerungstätigkeit von dem Vertragspartner und in Übereinstimmung mit allen möglichen Anweisungen von Batterytester in Bezug auf die Verwendung. Für die Verwendung des Markennamens von Batterytester und deren Logos in einem anderen als dem im vorhergehenden Satz vorgesehenen Sinne ist eine vorherige schriftliche Zustimmung von Batterytester erforderlich.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Batterytester im Zusammenhang mit dem Wiederverkauf der Produkte verwendeten Markennamen und Kennzeichnungen zu verwenden. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, Markennamen und/oder Kennzeichnung der Produkte zu entfernen oder zu ändern oder eigene Kennzeichnungen auf den Produkten anzubringen.

ARTIKEL 7. | GARANTIE, UNTERSUCHUNG UND BESCHWERDEN

  1. Batterytester liefert Produkte, die der in der EU üblichen Handelsqualität entsprechen. Im Falle der Verwendung oder des Weiterverkaufs der Produkte außerhalb der EU muss der Vertragspartner selbst prüfen, ob die Artikel für die Verwendung dort geeignet sind, und sicherstellen, dass die in dem jeweiligen Land geltenden Bedingungen eingehalten werden. Im Übrigen liefert Batterytester den Produkten nur dann eine Gewährleistung, soweit dies von den Parteien ausdrücklich vereinbart wird oder soweit dies von Batterytester ausdrücklich mit Vertragsschluss festgelegt wurde.
  2. Unbeschadet seiner möglichen Gewährleistungsansprüche hat der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Lieferung zu untersuchen, ob Art und Menge der Produkte der Vereinbarung entsprechen. Wenn die Art und/oder die Menge der Produkte nach Meinung des Vertragspartners nicht mit der Vereinbarung übereinstimmt/übereinstimmen, muss dies auf dem Lieferschein vermerkt werden. Im Falle, dass die Produkte von oder im Namen des Vertragspartners abgeholt werden, gilt der Grundsatz, dass beim Empfang der Produkte stillschweigend erklärt wird, dass die Art und Menge der Produkte mit dem Vertrag übereinstimmen, es sei denn, vor dem Empfang ist ein Vorbehalt in Bezug auf es schriftlich gemacht.
  3. Bei vernünftigerweise unsichtbaren Mängeln oder solchen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren, hat der Vertragspartner dies Batterytester innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung des Mangels oder spätestens dann schriftlich mitzuteilen, nachdem er vernünftigerweise in der Lage gewesen war, es zu entdecken.
  4. Wenn der Vertragspartner keine Reklamation rechtzeitig einreicht, bedeutet diese Beschwerde keine Verpflichtung für Batterytester.
  5. Auch wenn sich der Vertragspartner rechtzeitig beschwert, bleibt seine Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung an Batterytester bestehen.
  6. Ein Anspruch auf Gewährleistung oder Ansprüche erlischt, wenn ein Mangel am Produkt auf eine äußere Ursache oder auf einen anderen Umstand zurückzuführen ist, der nicht auf Batterytester zurückzuführen ist. Dazu gehören, wenn auch nicht ausschließlich, Mängel, die durch Beschädigung, natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen oder falschen Umgang, unsachgemäßen oder falschen Gebrauch, Missbrauch oder Nichtbeachtung der mitgelieferten Bedienungsanleitung oder für andere Angaben von Batterytester, die aufgrund von unsachgemäßer und regelmäßiger Wartung entstehen und die Anwendung von Änderungen an den Produkten (durch Dritte), einschließlich Reparaturen der Produkte, die ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Batterytester durchgeführt werden.
  7. Produkte können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Batterytester zurückgegeben werden, danach, und im Ermessen von Batterytester, wird eine vollständige oder teilweise Rückerstattung oder Ersetzung oder alternativ Reparatur oder Ersatz gewährleistet, ausschließlich im Falle eines Mangels von Batterietester oder eines gültigen Gewährleistungsanspruches des Vertragspartners. Produkte werden auf eigene Gefahr und Kosten des Vertragspartners zurückgegeben.
  8. Der Vertragspartner kann nur dann auf die Garantie zurückgreifen, wenn er die Zahlungsverpflichtungen gegenüber Batterytester erfüllt hat, die aufgrund der entsprechenden Vereinbarung anfallen.

ARTIKEL 8. | HÖHERE GEWALT  

  1. Batterytester ist nicht verpflichtet, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, wenn und solange dies durch einen Umstand verhindert wird, der aufgrund des Gesetzes, einer Klage oder gemäß einer allgemein gehaltenen Meinung entstanden ist.
  2. Wenn die höhere Gewalt die Einhaltung der Vereinbarung dauerhaft unmöglich macht, haben die Parteien das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Hat Batterytester bei Eintritt des Falles höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seinen Verpflichtungen noch teilweise nachkommen, so ist er berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den noch zu liefernden Teil in Rechnung zu stellen, getrennt, als ob es sich um eine autonome Vereinbarung handelt.
  4. Schäden aufgrund höherer Gewalt, unbeschadet der Anwendung des vorherigen Abschnitts, sind niemals zu einer Entschädigung berechtigt.

ARTIKEL 9. | AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG  

  1. Falls die Umstände des Falles dies vernünftigerweise rechtfertigen, ist Batterytester berechtigt, die Durchführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzuheben, wenn:
    1. der Vertragspartner nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig seiner Verpflichtungen (Zahlung) nachkommt; oder,
    2. nach dem Erlass des Vertrags die Umstände Batterytester bekannt werden, bei denen befürchtet wird, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, bei der der Vertragspartner aufgefordert, Sicherheit für die Erfüllung zu leisten, und diese Sicherheit ist innerhalb einer von Batterytester festgelegten angemessenen Frist nicht eingetreten.
  2. Ist die Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners, die auf die in Ziffer 1 unter a nicht zutreffen, nicht dauerhaft unmöglich, so wird die Rücktrittsbefugnis erst nach schriftlicher Mitteilung des Verzugs des Vertragspartners wirksam, in der eine angemessene Frist angegeben wird, innerhalb derer der Vertragspartner seine Verpflichtungen noch erfüllen kann und die Erfüllung nach Ablauf der letztgenannten Frist weiterhin fehlgeschlagen ist.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den Batterytester durch die Aussetzung oder Aufhebung des Vertrages erleidet.
  4. Für den Fall, dass Batterytester die Vereinbarung aufgrund dieses Artikels zurücknimmt, sind sämtliche Forderungen gegen den Vertragspartner sofort fällig.

ARTIKEL 10. | PREISE, VERSANDKOSTEN UND ZAHLUNGEN

  1. Alle von Batterytester angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und eventueller sonstiger staatlicher Abgaben. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, werden eventuelle Lieferkosten zusätzlich vom Vertragspartner getragen.
  2. Zahlungen haben in der von Batterytester angegebenen Weise zu erfolgen.
  3. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, hat Batterytester das Recht, eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung des fälligen Betrages an Batterytester zu verlangen. Wenn Batterytester dies verlangt, wird Batterytester nicht angehalten, die Produkte früher zu liefern, bis die Vorauszahlung an Batterytester gezahlt wurde.
  4. Bei Zahlung nach Lieferung hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung zu erfolgen.
  5. Batterytester ist berechtigt, die Rechnungen, die an den Vertragspartner gerichtet sind, ausschließlich per E-Mail zu übermitteln.
  6. Falls der Vertragspartner für insolvent erklärt wird, eine (vorübergehende) Aussetzung der Zahlung beantragt oder sein Vermögen beschlagnahmt wurde oder in Fällen, in denen der Vertragspartner anderweitig nicht in der Lage ist, über seine Vermögenswerte zu verfügen, sind die Forderungen an den Vertragspartner sofort fällig.
  7. Mangels rechtzeitiger Zahlung wird der Verzug des Vertragspartners rechtswirksam. Ab dem Tag, an dem der Ausfall der Partei eintritt, schuldet der Vertragspartner eine monatliche Verzinsung von 2% über den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als ein ganzer Monat betrachtet wird.
  8. Alle angemessenen Kosten wie gerichtliche, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die angefallen sind, um den Betrag zu erhalten, den der Vertragspartner aufgrund der Vereinbarung schuldet, trägt der Vertragspartner.

ARTIKEL 11. | HAFTUNG UND SICHERHEIT

  1. Zur Verwendung von Batterietestgeräten, die von Batterytester geliefert werden, sind Kenntnisse der Batterietechnik erforderlich. Batterytester empfiehlt den Endbenutzern, Kenntnisse über die Batterietechnik durch eine Ausbildung, einen Kurs oder ein Training zu erwerben, welches dafür zertifiziert ist. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, diese Informationen seinen Käufern zur Verfügung zu stellen. Batterytester übernimmt keine Haftung für Schäden (sowohl an Batterien, für die das gelieferte Produkt verwendet wird, als auch anderweitig), die durch unsachgemäßen oder falschem Umgang mit dem Produkt verursacht werden, durch falsche oder unsachgemäße Anwendung des Produkts und durch Verwendung des Produktes, das gegen die mitgelieferte Bedienungsanleitung oder andere Anweisungen von Batterytester verstößt. Darüber hinaus übernimmt Batterytester keine Haftung für Schäden, die infolge des Fehlens eines Produkts entstanden sind, die aufgrund einer externen Ursache oder eines anderen Umstandes entstanden sind, welche nicht auf Batterytester zurückzuführen ist, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, Mängel infolge von Schäden, natürliche Abnutzung, die unsachgemäße und regelmäßige Wartung und Anwendung von Änderungen an den Produkten (durch Dritte), die auch Reparaturen umfasst, die ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Batterytester durchgeführt werden.
  2. Der Vertragspartner erleidet den Schaden, der durch Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten der von dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen verursacht wurde, der ausdrücklich die Information bezüglich der Lieferadresse beinhaltet. Darüber hinaus trägt der Vertragspartner den Schaden, der durch Mängel bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners gemäß dem Gesetz oder der Vereinbarung verursacht wird.
  3. Batterytester haftet nicht für Folgeschäden, welches auch entgangenen Gewinn, entstandene Verluste und Schäden aufgrund von Betriebsstagnation umfassen.
  4. Für den Fall, dass Batterytester für irgendwelche Schäden haftet, ist Batterytester jederzeit berechtigt, diesen Schaden zu beheben. Der Vertragspartner muss Batterytester befähigen, andernfalls erlischt jegliche Haftung von Batterytester.
  5. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrerseits ist die Haftung von Batterytester stets auf höchstens den Rechnungswert des Vertrages oder zumindest desjenigen Teils des Vertrages beschränkt, den die Haftung von Batterytester in Betracht zieht. Für den Fall, dass der Schaden zu hoch ist, für den Batterytester ungeachtet der Bestimmungen in den übrigen allgemeinen Bedingungen haftbar sein könnte, beschränkt sich diese Haftung auf höchstens den Betrag, der im konkreten Fall aufgrund der von Batterytester abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung effektiv vergeben wird, erhöht um einen eventuellen Selbstbehalt des Batterytesters, der gemäß dieser Versicherung geltend gemacht wird.
  6. Abweichend von der gesetzlichen Verjährungsfrist beträgt die Verjährungsfrist aller gesetzlichen Ansprüche gegen Batterytester ein Jahr.
  7. Der Vertragspartner und insbesondere der Wiederverkäufer der Produkte schützt Battery Tester vor etwaigen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung Schaden erleiden und deren Ursache nicht Batterytester zuzurechnen ist. Sollte Batterytester von Dritten aufgrund dessen haften, ist der Vertragspartner verpflichtet, Batterytester sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und alle in einem solchen Fall vernünftigerweise zu erwartenden Dinge unverzüglich auszuführen. Sollte der Vertragspartner bei der Ergreifung angemessener Maßnahmen scheitern, wird Batterytester das Recht haben, ohne irgendeine Standardbenachrichtigung solche Maßnahmen selbst zu treffen. Alle Kosten und Schäden, die von Batterytester und von Dritten entstanden sind, gehen zu 100% zu Lasten des Vertragspartners.

ARTIKEL 12. | EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Alle Produkte bleiben Eigentum von Batterytester, bis der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Batterytester vertragsgemäß erfüllt hat.
  2. Sofern es im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit nicht zulässig ist, ist es dem Vertragspartner untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte unter Pfändung oder anderweitiger Belastung zu verkaufen.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und so zu lagern, dass sie als Eigentum von Batterytester erkennbar sind.
  4. Nehmen Dritte die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte in Besitz oder wollen sie Rechte in Bezug auf sie begründen oder durchsetzen, ist der Vertragspartner verpflichtet, Batterytester dies so schnell wie möglich mitzuteilen.
  5. Bei Verkauf und/oder Lieferung durch den Vertragspartner an Dritte im Rahmen seiner regulären Geschäftstätigkeit sowie bei Verletzung der sonstigen Bestimmungen dieses Artikels wird der Kaufpreis sofort fällig.
  6. Der Vertragspartner erteilt Batterytester oder Dritten, die von Batterytester angegeben werden, die uneingeschränkte Genehmigung, alle Bereiche zu betreten, in denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden. Der Vertragspartner muss Batterytester Informationen auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen, damit sie ihre Eigentumsrechte ausüben können, und dies unter Androhung einer sofort fälligen Geldbuße in Höhe von € 500 pro Tag, falls der Vertragspartner nicht dies einhält, und ohne dass Batterytester den Ausfall des Vertragspartners formell erklären muss. Alle angemessenen Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der Eigentumsrechte von Batterytester werden von dem Vertragspartner getragen.
  7. Wenn der Vertragspartner, nachdem die Produkte von Batterytester an sie geliefert wurden, seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wird der Eigentumsvorbehalt in Bezug auf diese Produkte wiederaufgenommen, falls der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aufgrund einer später geschlossenen Vereinbarung nicht nachkommt.

ARTIKEL 13. | GEISTIGES EIGENTUM 

  1. Soweit diese Rechte nicht rechtlich bei Dritten liegen, behält sich Batterytester alle Rechte am geistigen Eigentum an den Produkten, an der im Lieferumfang der Batterieprüfgeräte enthaltenen Software sowie am verwendeten Markennamen „Batterytester“, der verwendet wird, und auf Text- und Bildmaterial sowie auf andere Inhalte jeglicher Art, die auf ihrer Webseite oder anderweitig dargestellt sind. Dem Vertragspartner ist es verboten, diese Dinge zu multiplizieren, zu schmieden, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, zu vertreiben oder anders zu nutzen als wie es der Art oder dem Inhalt der Vereinbarung entspricht, sowie den möglichen Weiterverkaufs-Aktivitäten des Vertragspartners bzw. die normale Nutzung der Webseite.
  2. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts, der dem Vertragspartner zuzurechnen ist, gibt  Batterytester das Recht, den sofortigen Wegfall des Verstoßes zu verlangen, sowie einen Schadenersatz, der aufgrund von Art und Umfang des Verstoßes weiter zu bestimmen ist.

ARTIKEL 14. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN  

  1. Für jede Vereinbarung und für alle Rechtsbeziehungen zwischen Parteien, die aus solchen Verträgen entstehen, gelten ausschließlich die niederländischen Rechtsvorschriften.
  2. Die Parteien werden sich so bald wie möglich an den Gerichtshof wenden, nachdem sie sich nach besten Kräften bemüht haben, den Streitfall durch gegenseitige Konsultationen beizulegen.
  3. Nur das zuständige Gericht im Bezirk des Niederlassungsortes von Batterytester wird beauftragt, eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen zu berücksichtigen.
  4. Falls diese allgemeinen Bedingungen in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt wurden, ist die niederländische Version der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer im Hinblick auf die Auslegung der darin enthaltenen Klauseln maßgebend.

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